Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.03.2025
Löschungsankündigung
28.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.05.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
03.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
12.02.2020
Termine
23.10.2018
Termine
26.02.2015
Termine
27.10.2014
Entscheidungen im Verfahren
23.09.2014
Entscheidungen im Verfahren
05.11.2013
Eröffnungen
11.09.2013
Sicherungsmaßnahmen
23.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
23.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
01.06.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
12.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
07.04.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006